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Neue Fristen für Fördergelder beachten

Der BAFA-Zuschuss für das Heizen mit Erneuerbaren Energien ist bei Hausbesitzern beliebt. Beantragt werden kann er für Solarthermie, Wärmepumpe, Pelletheizung und Holzheizung. Ab dem 1. Januar 2018 gibt es jedoch eine wichtige Änderung: Der Zuschuss für Heizungen mit erneuerbaren Energien muss dann immer vor der Heizungserneuerung beim BAFA beantragt werden.
Seien Sie unbesorgt: Wir behalten wichtige Fristen für unsere Kunden im Auge.

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